Rede des Bundesvorsitzenden

Nachfolgend einige Aussagen aus der Rede des Bundesvorsitzenden zur Vorstellung der Studie auf der Bundesarbeitstagung in Hannover am 17.06.2009:

Mit der Umstellung der Rechnungswesens auf ein auf dem kaufmännischem Rechnungswesen basierenden Rechnungslegungsstil , der von uns so genannten Verwaltungsdoppik, kommt dem Ausweis der Forderungen, früher Kasseneinnahmereste ,eine verstärkte Betrachtung zu teil. Damit wird das kommunale Forderungsmanagement ein wesentlicher Erfolgsfaktor im Liquiditätsmanagement sowie bei der Ergebnisbetrachtung im Haushalt.

Die Studie sollte inhaltlich insbesondere die folgenden Themenfelder behandeln:

  • Herstellung von Transparenz über Leitungen, Kosten und Ergebnisse des kommunalen Forderungsmanagements
  • eine vergleichende Bewertung (Stärken-Schwächen-Analyse) des kommunalen Forderungsmanagements mit der Privatwirtschaft
  • die Ableitung von Optimierungsstrategien und Maßnahmen unter dem Aspekt der Zukunftsfähigkeit

Um eine umfassende und belastbare Datengrundlage für die Studie zu erhalten, wurden Ende 2008 bis Anfang 2009 etwa 3.400 Kommunen aller Größenklassen in ganz Deutschlandmit einem umfangreichen Fragebogen befragt. Mit der Rücklaufquote von etwa 20 % konnte eine weitreichende Repräsentativität der Studie erreicht werden. Mit der empiri-schen Untersuchung liegen erstmals belastbare Informationen zum kommunalen Forderungsmanagement in Deutschland vor.

Der Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. wird damit seinem Anspruch nunmehr auch bundesweit gerecht, sich den veränderten Rahmenbedingungen des Forderungsmanagements im engeren Sinne (Vollstreckung) aber auch seiner Einbettung in die Betrachtung der Gesamtverwaltung, d. h. Forderungsmanagement im weiteren Sinne, zu stellen. Der Verband nimmt damit seine Verantwortung für die Kolleginnen und Kollegen in den Kommunalkassen ernst, Diskussionsgrundlagen, Fakten und Argumente zur Organisation, Bewertung und ggf. Optimierung des Forderungseinzuges aber auch zu den Abhängigkeiten im verwaltungsweit zu betrachtenden Forderungsmanagements zu liefern. Damit begegnet der Fachverband natürlich mit der Feststellung des Status Quo auch Argumenten, welche die Leistungsfähigkeit der kommunalen Forderungsrealisierung in Frage stellen. Mit seinen Kernkompetenzen zum Vollstreckungsrecht (auch Vollstreckungsverfahren) betritt der Verband kein Neuland. Die Mitglieder und alle Interessierten werden aber in die Lage versetzt auch rechts und links des Vollstreckungsrechts Potenziale für Verbesserungen (Optimierungen) auszumachen.

Zunächst wurden die wichtigsten Erkenntnisse aus der Umfrage und deren Bewertung in einer Broschüre den ursprünglich angeschriebenen Kommunen sowie den Kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Interessierten zur Verfügung gestellt worden.

Mit der Vorstellung der Gesamtstudie und den Umfrageergebnissen bietet der Fachverband nunmehr Raum für eine umfassende Diskussion der Ergebnisse und Empfehlungen. Alle Protagonisten im kommunalen Finanzmanagement sind aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Die Studienergebnisse sollen aber auch intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundes- und Länderebene erörtert werden. Insbesondere bei den Empfehlungen für die Verbesserung des Rechtsrahmens kommt dem Vorschlag für die standardisierte Vorschaltung der Sachaufklärung in der Vollstreckung, ggf. durch verstärke Einleitung des Verfahrens zur Vermögensoffenbarung, eine strategische Bedeutung zu. Aber auch die Ausräumung der vielfach vorherrschenden Auffassung der effektiveren und wirtschaftlicheren Wahrnehmung von Aufgaben des Forderungsmanagements durch private Dritte wird Bestandteil des Diskussionen sein, zeigt doch die Studie für diese Bestrebungen keinen Bedarf und rechtliche Restriktionen.